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Einen Menschen loszulassen ist eine der schwierigsten Aufgaben, die uns das Leben stellt
Einen Menschen loszulassen ist eine der schwierigsten Aufgaben, die uns das Leben stellt. Die Trennung von einem Menschen, der uns verbunden war, kann das eigene Leben ins Wanken bringen.
Unser Verkündigungsteam begleitet Sie beim Abschied und der Beerdigung, geben den Gefühlen der Hilflosigkeit, der Trauer oder auch dem Zorn den nötigen Raum und verweisen auf Gott, der uns in gerade in den schwierigen Momenten unseres Lebens ganz nahe ist.
Seit September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es eröffnet mehr Möglichkeiten, wie Menschen bestattet werden können – zum Beispiel durch eine Flussbestattung, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, das Ausbringen von Asche außerhalb eines Friedhofs oder eine Tuchbestattung.
Wichtig ist: Die neuen Formen sind nur möglich, wenn die verstorbene Person dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat. Es reicht also nicht, wenn Angehörige nach dem Tod eine solche Bestattungsform wünschen. Sinnvoll ist dafür eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung. Darin kann festgehalten werden, welche Bestattungsform gewünscht ist und wer sich später darum kümmern soll.
Als Kirchengemeinde begleiten wir Menschen weiterhin beim Abschiednehmen – unabhängig davon, welche gesetzlich mögliche Bestattungsform gewählt wird. Trauer braucht Raum, Worte, Rituale und Menschen, die mitgehen. Deshalb beraten wir gerne im Gespräch, wenn Sie Fragen zu einer kirchlichen Trauerfeier, zu Abschiedsritualen oder zu seelsorglicher Begleitung haben.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an unser Verkündigungsteam oder an ein Bestattungsunternehmen vor Ort.
Alles zum Thema Bestattung auf ekhn.de
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FAQ des Landes Rheinland-Pfalz zum neuen Bestattungsgesetz
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Informationen zur Bestattung von Sternenkindern
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Einschätzung und Informationen der EKHN
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